In Großbritannien gibt es nun einen ersten Fall, in dem ein eBay-Nutzer mit einem Zweitkonto auf seine eigenen Auktionen geboten hat, um den Preis in die Höhe zu treiben. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt.

Zudem muss der geständige Paul Barrett zusätzlich 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der 39-Jährige hatte zugegeben, bei eBay diverse Lockvogelangebote eingestellt zu haben, unter anderem Fahrzeuge, Handys und eine Digitalkamera. Ein zweites Benutzerkonto nutzte er dann, um den Preis künstlich in die Höhe zu treiben.

Sein Betrug flog auf, da er für beide Benutzerkonten die gleichen Kontaktdaten verwendete. Außerdem wurden die Gebote von der gleichen IP-Adresse abgegeben, von der das Angebot eingestellt wurde. Die Verbraucherschutzbehörde Trading Standards hatte nach einer Beschwerde Ermittlungen gegen Barrett eingeleitet.

Die Betreiber der Auktionsplattform sind mit dem Urteil zufrieden. Es zeigt, wie ernst das künstliche Anheben von Preisen genommen wird, sagte eine Sprecherin gegenüber 'The Register'. "Dieses Vorgehen ist nicht nur auf eBay verboten, weil es der Integrität und der Fairness unserer Handelsplattform schadet, es ist auch illegal."


Quelle: WinFuture.de