Schlafenden ausgeraubt - Geldstrafe

Eine Diebin drang in die Wohnung eines 61-Jährigen ein. Während er schlief, stahl sie ihm seelenruhig seine Wertsachen und muss dafür 960 Euro Geldstrafe zahlen. Der Einsatz von K.o.-Tropfen konnte nicht bewiesen werden.

Eine 39-Jährige Frau ist wegen Diebstahls vom Berliner Landgericht zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt worden. Die Frau wurde am Mittwoch schuldig gesprochen, im Juli vergangenen Jahres einem 61-Jährigen, während er schlief, in dessen Wohnung diverse Wertsachen im Wert von 3.000 Euro gestohlen zu haben. Entgegen der Anklage konnte nicht bewiesen werden, dass sie dem Opfer K.o.-Tropfen gab, um ihn zu berauben. Dies liege zwar nahe, es gebe aber keinen Beweis dafür, sagte der Richter.
Das Gericht schloss nicht aus, dass der angetrunkene Mann aus Müdigkeit einfach eingeschlafen war. Fest steht, dass die Angeklagte in der Wohnung war. Auf Dosen und Schachteln wurden ihre Fingerabdrücke gefunden. Nach eigener Aussage war die Prostituierte mit dem Geschädigten in dessen Wohnung gegangen, wo sie Geschlechtsverkehr hatten. Als es um die Bezahlung ging, habe der 61-Jährige nach Geld gesucht. Dabei habe sie ihm geholfen, sagte sie. Diese Behauptung hielt das Gericht allerdings für "abwegig".
"Da war nichts Sexuelles und ich hatte auch nicht die Absicht", widersprach der Mann. Seiner Aussage nach war er mit der Frau, die er zuvor in einer Kneipe kennengelernt hatte, in seine Wohnung gegangen, um Geld zu holen, weil sie noch in ein anderes Lokal wollten. Dort hätten sie noch Bier getrunken. Danach sei er "unendlich müde geworden" und eingeschlafen. Als er aufwachte, sei seine Wohnung durchsucht und die Wohnungstür offen gewesen.
Quelle:
tagesspiegel.de