Der Begriff
Arbeit im
volkswirtschaftlichen Sinne umfasst alle menschlichen Tätigkeiten, die unmittelbar der Einkommenserzielung dienen, unabhängig ob es sich bei diesem
Produktionsfaktor um eine manuelle oder geistige Beschäftigung handelt.
[1] Arbeit kann aber auch als jede menschliche Tätigkeit definiert werden, die auf die Befriedigung der
Bedürfnisse anderer Personen gerichtet ist.
[2] In diesem Sinne erfasst die volkswirtschaftliche Definition beispielsweise nicht die von Hausfrauen kostenlos erbrachte Arbeit sowie gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeiten, sondern reduziert den Begriff Arbeit auf Erwerbsarbeit.
Arbeit stellt neben Boden, Kapital und Wissen einen der zentralen Produktionsfaktoren dar. Sie wird als homogene Größe in Arbeitsstunden gemessen. Der Lohnsatz stellt als Bewertungskriterium den
Preis der Arbeit dar. Von zentraler Bedeutung ist der Begriff für Modelle der
Mikroökonomie.