§ 266b StGB ("Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten"): (1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Tut mir leid für dich - Hast du aufn Drop liefern lassen oder auf Packstation?

Kannst mich gerne in ICQ adden - kenne einen guten Anwalt der auf Internetstrafrecht spezialisiert ist!

An deinem PC dürfen die nur nach dingen suchen die zum aktuellen Sachverhalt gehören !

In den Knast kommst du sicher nicht - leider werden aber hohe kosten auf dich bzw deine Eltern zukommen. Ein Anwalt wird dich je nach länge des Verfahrens 700-1500 Euro kosten !

Leider werden auch die Firma/en die du betrogen hast Strafanzeige gegen dich stellen und Schadensersatz fordern .