Also... vielleicht hilft dir das ja...
Waren die Eltern deines Kumpels dabei als er sich dort angemeldet hatte?
- Soweit ich gelesen hatte, waren Sie nicht dabei!
Hat er oder seine Eltern oder ein gestzlicher Vertreter von ihm, innerhalb der 14 Tage kündigungsfrist, eine Kündigung oder Stornierung bei der Firma/Schweineverein (lol) abgegeben?
Also, er ist unter 18, sogar unter 16. Das heißt einfach nur eines, wenn jemand unter 18, einen Vertrag oder eine Dienstleistung im Internet in anspruch nimmt, wo die Eltern nicht ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben, so ist das nicht rechtskräftig. Das andere ist, hat denn die Firma/Schweineverwein, nachgeprüft wie alt der "Kunde" (dein Kumpel) ist?
Wenn nein, warum sind sie dann nicht dem von Gesetz vorgeschriebenen nachgekommen, das Alter zu prüfen bevor Sie eine Geschöftsbeziehung eingegangen sind?
Und JA, eMail sind rechtskräftig (als Mahnung/Vertrag)! Manche Firmen nutzen diese ausschlieslich um Verträge abzuwickeln ---> siehe Serverhoster!
Bei Fragen bitte PM an mich - THX
MfG