LudenJupp hat recht, dazu kannste auch vor gericht sagen das euch ihr eltern eure beziehung somit kaputt machen und ihr nervlich zu grunde geht dann sagen die richter meist ist ok dürfen se dir nicht verbieten... ausser deine freundin wohnt so weit weg das sie mitm zug zu dir fahren muss und ihre eltern sagen vor gericht blah blah gefährlich schon veprügelt wird von kerlen unterwegs angemacht dann sagt der richter du darfst sie besuchen sie dich aber nicht. Zu der vergewaltigungsgeschichte, das ist bei uns auch so ähnlich soweit ich weiss darf person A nicht über 18 sein wenn person B noch unter 16 ist oder nicht reif genug für geschlechtsverkehr, desweiteren können die eltern ne anzeige kassieren wegen "förderung der prostitution" auch wenn du ihr dafür kein geld gibst oder so, total komisch und verwirrend.