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  1. #11
    Bugbear Wurm
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    § 202a StGB
    Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



    (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.






    Fassung aufgrund des Einundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 7.8.2007 ( BGBl. I S. 1786) m.W.v. 11.8.2007.


    § 202c
    Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

    1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

    Vorschrift eingefügt durch das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 7.8.2007 ( BGBl. I S. 1786) m.W.v. 11.8.2007.



    Quellen:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html

    http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

  2. #12
    just call me n0va ^.^ Avatar von novaca!ne
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    Zitat Zitat von RepTiL! Beitrag anzeigen
    Ab 14 ist man straffähig und fällt gesetzmäßig unter das Jungendstrafgesetz...

    HF & gl

    //edit:
    Er kann auf jeden Fall mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Ob er die bezahlen kann oder nicht: er MUSS!
    ! bullshit !

    wenn man nix verdient, kann man keine geldstrafe kriegen
    war bei mir genauso und der richter hats mir noch bestätigt und die jugend gerichtshilfe
    .:B:.
    hilfe in jeglichen bereichen [ausser RAT support >.<]
    Zitat Zitat von Starflow Beitrag anzeigen
    Google kan man nicht nur als Startseite benutzen....

  3. #13
    NoClose Wurm
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    niemand kennt deinen fall, aber das der richter dir was bestätigt hat, kann man gern glauben....

  4. #14
    just call me n0va ^.^ Avatar von novaca!ne
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    mein fall war ausspähen von daten, aber tzd. das mit den geldstrafen gilt für alle fälle und jeden:
    ! wenn man nix verdient, kann man keine geldstrafe kriegen !
    .:B:.
    hilfe in jeglichen bereichen [ausser RAT support >.<]
    Zitat Zitat von Starflow Beitrag anzeigen
    Google kan man nicht nur als Startseite benutzen....

  5. #15
    NoClose Wurm
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    ausspähen von daten war dein vergehen, aber nicht ursächlich dein fall.....sicher in mehrfacher hinsicht

  6. #16
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    Zitat Zitat von bobkatze Beitrag anzeigen
    keine sorge, als hacker stehst du noch über dieben und mördern im knasträngesystem hat er uns mitgeteilt
    wie geil..... Zum Thema kann mich den anderen nur anschließen :"Wer nichts damit verdient kann auch keine Geldstrafe bekommen!"

  7. #17
    NoClose Wurm
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    Zitat Zitat von Jannik3366 Beitrag anzeigen
    wie geil..... Zum Thema kann mich den anderen nur anschließen :"Wer nichts damit verdient kann auch keine Geldstrafe bekommen!"
    da wär ich mir aber nicht so sicher, auch das von dir gewählte zitat, könnte ironisch gemeint sein.
    auf jedenfall sind die meinungen hier nicht so uniform, wie das der eine oder andere meint.

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