Ich weiß ja nicht was genau auf dem Schein steht, mir erscheint es einfacher du gehst mit der gekauften Maus wieder rein, lässt dir dafür den Wahrenbegleitschein geben, gibst ne ungekaufte Maus und den Wahrenbegleitschein zur Reklamation und gehst mit der ungekauften Maus wieder raus, weil bei der piepts ja net.