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Baum-Darstellung

  1. #11
    Neuling
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    22.02.2008
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    1

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    Ich würde einfach zahlen, und es damit gut sein lassen.
    Nach deutscher Rechtslage ist allerdings jedes Rechtsgeschäft, das gegen geltendes Recht verstößt, somit logischerweise auch die Normen aus dem StGB, nichtig, §134 BGB.
    Da aber Partypoker kein deutsches Unternehmen ist, wird die das wenig jucken.

  2. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    LocuzT (25.02.2010)

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