Ich hab das hier dazu bei google.de gefunden:
Quelle: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon...%E4digung.html

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Deine Kollegen schätz ich ma nix...
falls die nichts getan haben^^