Das ist egal, wieviel du hochgeladen hast. wenn es das falsche* ist, und die Abmahnanwälte das sehen, schreiebn sie RS an und wollen die IP haben. RS muss dem dann nachkommen. Das hat RS auch selbst bestätigt.
* als falsch mein ich, dass das Werk von Anwälten gesucht wird. Z.B. den Bushido-Film, aber es kann auch Musik sein. Es gibt eine Liste, was alles sicher ab gemahnt wird, google mal nach "wer mahnt was ab".
Aber nur weil ein Werk nicht auf der Liste steht, heißt das nicht automatisch, dass man sicher ist.
Wenn man weiterhin als Uploader tätig sein will, bracuht man nur einen guten VPN, dann bekommen die Abmahnpenner nur die IP vom VPN und guggen dann blöd in die Röhre.
Edit:
Außerdem lohnt es sich nicht für die Abmahnanwälte, Downloader abzumahnen. Denn zu Torrent-zeiten, hat man beim Downloaden ja gleichzeitig auch wieder an andere hochgeladen. Deshalb haben die Abmahner argumentiert, dass man das Werk auch selbst verbreitet hat. bei RS ist das eben nicht der Fall. Sie könnten höchstens den preis des Werkes einklagen, was ja aber eher marginal ist. Von daher:
Als Downloader ist man weiterhin sicher!