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  1. #11
    Be root - Use Linux Avatar von H4x0r007
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    Zitat Zitat von feaRRRR Beitrag anzeigen
    Wer ohne Erlaubnis über ein fremdes, ungesichertes WLAN surft, macht sich nicht strafbar.
    War das nicht die ganze Zeit schon so? Oder war das eine Grauzone?
    Das hab ich die ganze Zeit schon gemacht, wenn ich irgendwo mit dem Notebook oder dem Handy unterwegs war.

    Das war aber auch wieder ein formelles Gesetz. Selbst wenn das verboten wäre, wäre die Chance relativ gering, beim "Schwarzsurfen" erwischt zu werden. Wäre aber auch eine nette Anklage: "Schwarzsurfen über ungesichertes WLAN"
    Bald 14 Jahre auf Free-Hack. Krass wie die Zeit vergeht...
    "Drei Dinge sind unendlich - das Universum, die menschliche Dummheit und die WinRAR-Testversion"

  2. #12
    Trojaner
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    Ich hab dazu mal ne Frage:
    Ich hab meinen Nachbarn den Router eingerichtet und weiß deren PW. Also knacke ich ja das WPA2 nicht aber ich surfe auch über kein offenes Netz... weiß jemand wie es da aussieht?

  3. #13
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    aso meinermeinung ist es auch schon pech gehapt wenn mann es nur WEP verschlüsselt weil Ich komm so in CA 5-10 min in ein 512 bit verschlüsseltes WEP netzwerk

  4. #14
    Transpinguin Avatar von IRET
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    Zitat Zitat von NOE_2.0 Beitrag anzeigen
    aso meinermeinung ist es auch schon pech gehapt wenn mann es nur WEP verschlüsselt weil Ich komm so in CA 5-10 min in ein 512 bit verschlüsseltes WEP netzwerk
    Ja Pech gehabt ,aber es ist trotzdem unbefugtes Eindringen.
    Das Selbe mit Trojanern (wer so dumm ist und ihn ausführt kann dich aber trotzdem noch mit echt anzeigen).
    Zitat Zitat von AgainsT Beitrag anzeigen
    Ich hab dazu mal ne Frage:
    Ich hab meinen Nachbarn den Router eingerichtet und weiß deren PW. Also knacke ich ja das WPA2 nicht aber ich surfe auch über kein offenes Netz... weiß jemand wie es da aussieht?
    Es macht keinen Unterschied ob dus crackst ,ihn es beim Abtippen abschaust oder sonstiges.
    Es geht um das unbefugte Eindringen.
    Durch das PW wird der der Eingang eben verwährt.

  5. #15
    Trojaner
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    Es geht um das unbefugte Eindringen.
    Da ist die Frage wie man das definiert. Ich denke dadurch, dass ich das PW eingebe authorisiere ich mich als befugt. Wieso sollten meine Nachbarn auch einem Unbefugten das Passort sagen?
    Wenn ich einfach behaupte, die hätten gesagt, dass ich das nutzen darf? Was wollen die dann tun? Aussage gegen Aussage und im Zweifelsfall für den Angeklagten FTW?

  6. #16
    Transpinguin Avatar von IRET
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    Zitat Zitat von AgainsT Beitrag anzeigen
    Da ist die Frage wie man das definiert. Ich denke dadurch, dass ich das PW eingebe authorisiere ich mich als befugt. Wieso sollten meine Nachbarn auch einem Unbefugten das Passort sagen?
    Wenn ich einfach behaupte, die hätten gesagt, dass ich das nutzen darf? Was wollen die dann tun? Aussage gegen Aussage und im Zweifelsfall für den Angeklagten FTW?
    Es ist aber nicht dein W-Lan XD.
    Also bist du nur so lange befugt wie es die Nachbarn auch tun
    Also wird da meiner Meinung nach das Gericht eher den Klägern Recht geben.

    Das ahtet jetzt schon in Spam aus und deshalb bin ich jez draußen

  7. #17
    Bundestrojaner Avatar von VorTex
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    Find ich aber gut so, wer zu dumm ist sein Netz zu sichern ist selbst schuld ..

  8. #18
    ┌∩┐<("O_O")>┌∩┐ Avatar von Malw0rm
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    Villeicht noch so ein idiotisches Urteil?
    Ich weiss noch vor 2 Monaten, wo dieses urteil war, das man sein WLAN schuetzten muss, auf einmal waren 50% der Netzwerke bei uns weg.

    Es war auch vorher nicht strafbar

  9. #19
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    Naja, es ist halt strafbar offene Netzwerke zur Verfügung zu stellen. (Gilt das eigtl auch für Bahnhöfe undso?)
    Aber ich finds okay, dass der keine Strafe bekommen hat, denn er hat sich ja nicht unbefugt Zutritt verschafft. War ja "offen" für jeden.

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