Erst einmal hast du Recht, das in Wohngemeinschaften nur dein Zimmer und evtl noch die Gemeinschaftszimmer durchsucht werden dürfen. Aber auch hier gibt es für die Bullen ein kleinen Trick dieser nennt sich Gefahr im Verzug. Also wenn sie den Verdacht haben, dass die Sachen bei einen anderen Mitbewohner versteckt sind, weil sie bei dir nichts finden, dürfen sie, durch den "Gefahr im Verzug", auch dort rein. Ich war schon bei skurillen HDs dabei bzw. habe davon gehört, da kammen die komischsten Begründungen wieso Gefahr im Verzug ist...
Das kann man aber später noch anfechten, ich kann euch aber zu diesem Thema diese Videos empfehlen [ame]http://www.youtube.com/watch?v=sN5ko9Y83I4&feature=PlayList&p=3C8DFE88009 F7331&index=0&playnext=1[/ame] Der Redner ist Udo Vetter, der Blogger von law-blog.de