Naja dann müssen sie dir doch erst einmal nachweisen das du "mitgemacht" hast, um mit Absicht einen andere einen Nachteil zuzufügen und deshalb den Server gestört hast. Dies ist ja das Tatmerkmal für §303b Abs. 1 STBG

Ps.: habe in meine Beitrag ja geschrieben, das es nicht um Zombies aus einen Botnetz geht, sondern um freiwillige Teilnahme. Also kein Botnetz