hmm zu fall a
ich bin mir net sicher wie das gesetzt bezüglich verbalen beleidigungen steht, glaube aber gehört zu haben, dass das erst bei handgreiflichkeiten als gewalt gezählt wird
-> person b hat angefangen?
außerdem ist (glaube ich wieder) notwehr nur notwehr wenn es eine reflex bewegung war (als sehr kurz nach der aktion eine reaktion kommt)
bin mir da aber auch net mehr so sichrer ^^
wo für brauchste das denn ^^ (oder warst du der, der jmd blau geschalgen hat ^^)