Hallo.
Ist es eigentlich erlaubt mit einem Tool ca 100'000 Bilder automatisiert von einer Webpage zu laden?
Dadurch entsteht ja ein enormer Traffic wenn jedes pic an die 1-2MB gross ist?
Ich wollt nur sichergehen bevor ich mein Tool anwerfe
Hallo.
Ist es eigentlich erlaubt mit einem Tool ca 100'000 Bilder automatisiert von einer Webpage zu laden?
Dadurch entsteht ja ein enormer Traffic wenn jedes pic an die 1-2MB gross ist?
Ich wollt nur sichergehen bevor ich mein Tool anwerfe
Ich würde nicht verstehen warum das illegal sein sollte.
Solange man die Bilder legal abrufen kann ist das doch egal wieviel Traffic man damit verursacht.
Ich meine wenn jemand ein Problem damit hat dass das herunterladen seiner Bilder Traffic auf seinem Server verursacht sollte er den Server nicht online verfügbar machen.
Wenn du den Serverbetreiber allerdings fragst gehst du natürlich den sicheren Weg und man muss ja nicht unbedingt ein Risiko eingehen.
Wenn man damit bewusst die Funktionalität eines fremden Computersystems einschränkt ist das schon illegal.
http://de.wikipedia.org/wiki/Computersabotage
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mhh, najo... böse Absichten habe ich eigentlich nicht aber es kann natürlich sein das der Server einige Probleme bekommt was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann da nur ich alleine die enorme Datenmenge abrufe
Das ergibt alles keinen Sinn xD
Ich meine nookie bezweckt damit ja nicht das der Server "abkratzt".
Und wenn nookie's Vorhaben Strafbar nach § 303a Abs. 1 wäre hätte er sich sogar schon Strafbar gemacht da § 202c sagt:
"Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er ... Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, ... sich oder einem anderen verschafft, ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Und § 202c Abs. 1 gilt laut dem dritten Absatz von § 303a (wo Bonkers den ersten Abs. zitiert hat) auch für die vorbereitung einer Straftat nach § 303a Absatz 1.
Außerdem hab ich nichts gefunden wo genau definiert wird ab wann man "Daten rechtswidrig unterdrückt".
Und das alles wirft eine neue Frage auf:
Warum lese ich mir diese sinnlosen Gesetzestexte überhaupt durch?
Da macht ja stupidedia lesen mehr Sinn und das ist wenigstens ein klein wenig lustig...
Geändert von nelson1109 (27.02.2012 um 19:26 Uhr)