Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg bestätige am heutigen Mittwoch ein möglicherweise wegweisendes erstinstanzliches Urteil des LG Hamburg vom 14. Januar 2011 bestätigt. Dem Filehoster RapidShare bleibt es demnach untersagt, seinen Nutzern bestimmte Werke der GEMA und der Verlage De Gruyter und Campus zur Verfügung zu stellen.
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte die Klage als Musterverfahren unterstützt. Mit Hilfe des Urteils soll geklärt werden, welche Verpflichtungen Filehoster gegenüber Rechteinhabern haben. RapidShare wird von den Verlagshäusern De Gruyter und Campus vorgeworfen, dass diverse Werke der Rechteinhaber massenweise illegal zur Verfügung gestellt wurden.
Das Urteil bestätigt, dass der Schweizer Internet-Dienstleister wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte über seinen Dienst ergreifen muss. Die von RapidShare bislang getroffenen Maßnahmen wurden vom Oberlandesgericht für nicht ausreichend befunden. Insbesondere wurde bemängelt, dass Inhalte lediglich nach eingegangenem Hinweis der Rechteinhaber gelöscht wurden. Statt nur auf Abuse-Mails zu reagieren, möchte man RapidShare dazu verpflichten, dass das Unternehmen eine Wiederholung der Rechtsverletzung proaktiv verhindert. Eine ausführliche Begründung des Urteils wird erst in einigen Wochen erwartet. Der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, sieht die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils als einen "wegweisenden Schritt" an. „Internetplattformen könnten sich dann nicht mehr aus der Verantwortung stehlen und mit illegalen Angeboten anonymer Nutzer finanziellen Profit erzielen.“
Gleichzeitig mit der Entscheidung im Verfahren der beiden Verlage erging ein entsprechendes Urteil in einem parallelen Verfahren der GEMA, mit welchem RapidShare auch die Zurverfügungstellung von GEMA-Repertoire untersagt wird.
Die RapidShare AG ist mit über 160 Millionen gespeicherten Dateien, 500.000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern täglich einer der weltweit größten Filehoster. Nach Ansicht der Kläger wird über diesen Dienst den Nutzern der Bezug illegaler Inhalte in großem Umfang ermöglicht. Die klagenden Parteien befürchten erhebliche Umsatzeinbußen durch das bislang nahezu unkontrollierte illegale Angebot von E-Books, Hörbüchern und Musikdateien.
RapidShare verliert gegen GEMA, De Gruyter und Campus