So wie ich es damals bei meinem Gerichtsverfahren verstanden habe, müssen die Kräfte gleich sein. In deinem Beispiel dürftest du eine Waffe benutzen. Es ist aber klar wenn du ihm z.B. mit einem Baseballschläger das Gesicht zertrümmerst, dass es dann keine Notwehr mehr ist. Die Notwehr ist nur dazu gedacht deinen Angreifer ohne Strafe Kampf bzw. Handlungsunfähig zu machen. Du kannst davon ausgehen, wenn die Verletzungen bei dem Angreifer erheblich stärker sind als bei dir, dass er mit einem guten Anwalt auf die "übertriebene Notwehr" plädieren wird/kann.Bedeutet verhältnismäßig das es die gleichen Waffen (Faust vs. Faust, Messer vs. Messer) sein müssen, oder das die Kräfte gleich sind?
Was ich aus meinem Gerichtsverfahren gelernt habe: Wenn er dir die Nase bricht, breche seine. Wenn er dir das Bein bricht, breche sein Bein...
Ich kann dir nicht genau sagen ob es stimmt was ich schreibe. Meine Informationen sind alle aus dem Gerichtsverfahren und logischem Denken entstanden. Möchte kein falsches Wissen vermitteln!