Bezahle die Ware einfach und verkaufe sie direkt wieder in eBay. Das erspart die meiste Arbeit. Wenn der Verkäufer dein Angebot ausschlägt, wird er wohl einer von der Sorte sein, der auf seinem Recht besteht. Ich wäre da vorsichtig
Viel Glück
Bezahle die Ware einfach und verkaufe sie direkt wieder in eBay. Das erspart die meiste Arbeit. Wenn der Verkäufer dein Angebot ausschlägt, wird er wohl einer von der Sorte sein, der auf seinem Recht besteht. Ich wäre da vorsichtig
Viel Glück
Bald 14 Jahre auf Free-Hack. Krass wie die Zeit vergeht...
"Drei Dinge sind unendlich - das Universum, die menschliche Dummheit und die WinRAR-Testversion"
oh man ernsthaft, bezahl es und stelle es selbst wieder ein. Ertrag von 35 € wird ja wohl drin sein. Und geb das zweite Teil einem Bekannten, sodass unter deinen Ein- und Verkäufen bzw. Bewertungen nicht der Artikel steht. Würde mich als potenziellen Käufer abschrecken, wenn du etwas kaufst und dann wieder verkaufst.
Aber gut, moralisch kann ich mich kein Stück damit vereinbaren. Schalt das Hirn vorher ein. Abgesehen davon, bei 45 € Ebay Einkaufspreis und das "günstiger bekommen" maximal um 45 € auseinander liegen, ist das auch kein großer Verlust. Zahl das Ding und fertig ist. Das es immer alle auf einen netten Brief ankommen lassen müssen. Im übrigen, Gerichts- und Anwaltskosten würdest du zahlen Bereits einmal erfolgreich hinter mir ob Ebay dich dann auch noch sperrt, weiß ich nicht. Würde es aber begrüßen.
Habe die Ware nun gekauft und heute natürlich ausprobiert. Dann habe ich bemerkt dass ein grober Defekt vorliegt. Der Bildschirm flackert und ist rot - steht nicht in der Artikelbeschreibung.
Habe dem Verkäufer nun eine höfliche Nachricht geschrieben was mein Problem angeht.
Was wenn er nicht reagiert, was habe ich noch für Möglichkeiten?
Sofort ein Anwalt einzuschalten finde ich ein bisschen zu überheblich.
Erst würde ich auf eine Rückmeldung warten ob er die Ware zurücknimmt oder meckert.
Was wenn er sagt, ich hätte die Ware selbst beschädigt um wieder mein Geld zurück zu bekommen?
Oder wenn er sagt es sei eine Transportbeschädigung?
rücknahme anfragen, bei ablehnung frist setzen, entsprechende nachweise sichern.
nach fristablauf anwalt beauftragen.
wenn das äußerlich nicht nachvollziehbar war, dann hat wohl der paketpacker den schwarzen peter.Oder wenn er sagt es sei eine Transportbeschädigung?
das sollte man dem anschein nach auch darlegen können, denn sonst bekommt man möglicherweise ein zusätzliches problem, wenn es zur sache kommt.Was wenn er sagt, ich hätte die Ware selbst beschädigt um wieder mein Geld zurück zu bekommen?
Ich finde es nur lustig wie schnell sich doch solche Sachen wenden können. Instant Karma ftw.
Da das eigentliche Thema hiermit nun abgeschlossen ist und dir sowieso keiner hier rechtlich verwertbare Tipps geben kann such einen Anwalt auf und fertig.