Zitat Zitat von IRET Beitrag anzeigen
Der Türsteher ist eine Muschi.
Rechtlich gesehen hat er aber über das Notwehrgesetz hinaus gehandelt. Er hätte die Gefahr mit "auf den Bode drücken" bändigen sollen (mir fällt das Wort einfach nicht ein). Prinzipiell wird er damit durchkommen. Dein Türsteher kann natürlich eine Gegenanzeige machen oder auf Notwehr plädieren. Ich würde ihn aber erstmals blechen lassen als Richter.
Zählt es als Notwehr jemanden bewusstlos zu schlagen? Ich weiß ja nicht..
Gabs da nicht eine Reglung die besagt das man als Notwehr nur das minimal notwendige tun darf um die Gefahr / Person in den Griff zu bekommen?
Weiß ja nicht ob da Bewusstlos schlagen dann noch als Notwehr gewertet werden kann (Verhältnismäßig gesehen).. aber das muss wohl der Richter dann entscheiden.