Zählt es als Notwehr jemanden bewusstlos zu schlagen? Ich weiß ja nicht..
Gabs da nicht eine Reglung die besagt das man als Notwehr nur das minimal notwendige tun darf um die Gefahr / Person in den Griff zu bekommen?
Weiß ja nicht ob da Bewusstlos schlagen dann noch als Notwehr gewertet werden kann (Verhältnismäßig gesehen).. aber das muss wohl der Richter dann entscheiden.




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