Zitat Zitat von IRET Beitrag anzeigen
Der Türsteher ist eine Muschi.
Rechtlich gesehen hat er aber über das Notwehrgesetz hinaus gehandelt. Er hätte die Gefahr mit "auf den Bode drücken" bändigen sollen (mir fällt das Wort einfach nicht ein). Prinzipiell wird er damit durchkommen. Dein Türsteher kann natürlich eine Gegenanzeige machen oder auf Notwehr plädieren. Ich würde ihn aber erstmals blechen lassen als Richter.
Das der Türsteher eine Muschi ist, wage ich zu bezweifeln, aber im Internet traut man sich ja immer sowas zu äußern, dass ist aber wiederum ein anderes Thema...

Aufjedenfall kann der Türsteher auf Notwehr plädieren, notwehr gilt immer dann um sich oder anderen zu schützen. Und das tut er hier aufjedenfall...
Jedoch wenn er ein zweites mal, nachdem er auf dem Boden liegt, oder öfters zu schlägt oder tritt, dann hebt sich das ganze natürlich auf...

Die Frage ist nur, kommt der Opfer damit durch? Da seine Freunde ja für Ihn aussagen, dass der Türsteher ohne Grund zugeschlagen hat?