Zitat Zitat von H4x0r007 Beitrag anzeigen
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Sonst wird der Beitrag riesig.

Naja, das steht dort zwar, aber trotzallem befinden wir uns in einer rechtlichen Grauzone.
RAT's sind an sich nicht illegal und man muss erst einmal den Nachweis erbringen, dass solche für den Zweck bereitgestellt wurden, wie er im Paragraph 202a/b geschildert wird.
Dies wird schwierg, wenn man das nicht deutlich zum Ausdruck bringt.
Es gibt ja den bekannten Satz, den man immer wieder sieht: Für informative und zu Testzwecken etc etc.
Dadurch entziehst du dich fast jeglicher Haftung.
Natürlich dürfen diese Tools auch nicht auf einschlägigen Seiten bereitgestellt werden, die für so etwas bekannt sind. Da wird es ein bisschen schwierig, wenn man damit argumentiert, dass man davon nichts genutzt hat.
Es ist zwar schwierig zu differenzieren, welche Seite nun "gebrandmarkt" ist und welche nicht.
Dennoch gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.
Die Justiz wird sich auch kaum die Mühe machen, solche Dinge zu verfolgen, selbst wenn es Indizien gibt.
Erst bei stichfesten Beweisen könnte da etwas passieren und selbst dieses Risiko ist noch relativ gering, wenn man nicht eine Software beretigestellt hat um ganze Firmen auszuspioneiren o.ä.