Ahoi,
heute wollte ich mal ein interessantes Thema ansprechen, was wahrscheinlich jeder von euch kennt, der nicht mehr daheim wohnt. Das leidige und altbekannte Thema der GEZ bzw. neuerdings der Beitragsservice oder der Rundfunkbeitrag.
Kurz gesagt, man zahlt fuer eine Leistung die man nicht (mehr) in Anspruch nimmt oder nehmen moechte.
Ich fuer meinen Teil muss sagen, dass ich weder die oeffentlich rechtlichen Sender anschaue (geschweige denn Empfangen kann), noch groß Radio hoere - rein vom Prinzip her sehe ich daher keinen Grund, dafuer zu zahlen. Im Grunde genommen auch keine rechtliche Grundlage.
Im Internet sieht man viel Schmarn ueber das Thema - auch Zwangsvollstreckung und "einfach nicht zahlen" wird oft erwaehnt - aber laeuft das so einfach auch ab?
Ich fuer meinen Teil war von der GEZ befreit, da ich waehrend der Ausbildung eine Ausbildungsbeihilfe beantragt hatte, welche mir erlaubt hatte, mich von der GEZ befreien zu lassen. Aktuell zahle ich also wieder brav.
Mein alter Mitbewohner hat vor ner Woche Post vom "Obergerichtsvollzieher" erhalten, der den offenen Betrag gerne einziehen moechte. Meine Frage daher, auf welche rechtliche Grundlage zahle ich oder er damals ueberhaupt fuer den Verein, wenn ich den nicht nutze?
Wie geht ihr mit dem Thema um? Zahlt ihr das ihr ruhe habt? Wehrt ihr euch (erfolgreich) dagegen?
Wuerde mich interessieren!