Der Hackerparagraph
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der
Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für
ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder
aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht
in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2)
ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt,
verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft.
Stand 26.10.2007

Soweit ich weiß (und wie es da steht) steht der Besitz noch nicht unter Strafe, wenn du es nicht hergestellt oder anderen zugänglich gemacht hast.
Klar, deine Frage war was passiert wenn du beim hacken erwischt wirst.
Also die Höchststrafe lautet nach StGB 2 bzw 3 Jahre, jenachdem was du beim Hacken getan hast.
Hast du zusätzlich noch Daten zerstört kommt noch der Praragraph zur Sabotage(weiß nicht welcher) zur Geltung, hast du z.b. Firmen gehackt und Informationen verkauft kommt die Industriespionage dazu.
Beim Ausspionieren und Abfangen (also z.b. Trojaner) erwarten dich Strafen von 2 bzw. 3 Jahren.
Da du mit 17 noch Minderjährig bist findet das Jugendstrafrecht Anwendung, d.h.: du musst wohl kaum mit der Höchststrafe rechnen.
Entstandene Schäden (z.b. Gewinnverlust wegen Datenverlust oder Industriespionage oder Urheberrechtsverletzung können zusätzlich Zivilrechtlich eingeklagt werden und das kann teuer werden aber damit kenn ich mich nicht wirklich aus.

edit: was mir da grad auffällt aber eigentlich nicht zum Thema gehört: schneidet sich die Regierung da nicht ins eigene Fleisch? Das sagt doch eigentlich auch aus, dass der Bundestrojaner gegen noch ein Gesetz verstößt (verstößt ja sowieso schon gegen genug Gesetze)