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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    emo-destroyer.* Avatar von br00_pwn
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    Rechtslage ist: Sobald man eine Sicherheitsbarriere überwindet, macht man sich strafbar.
    Wenn du ein offenes Wlan benutzt, kann dir kein Mensch was

    LG br00_pwn

  2. #2
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    Zitat Zitat von br00_pwn Beitrag anzeigen
    Rechtslage ist: Sobald man eine Sicherheitsbarriere überwindet, macht man sich strafbar.
    Wenn du ein offenes Wlan benutzt, kann dir kein Mensch was

    LG br00_pwn
    Wie aber auch gesagt wurde bekommt dann der jenige den Ärger der es offen gelassen hat, wobei es da seid kurzem auch ein anderst lautendes Urteil aus Düsseldorf gibt wenn ich mich nicht irre.

    Wie es aussieht wenn du die Sicherheitsbarriere erst einrichtest kann ich allerdings auch nicht sagen.
    Hab eigendlich gemeint das es eine Möglichkeit währe sich ein Anonymes Netz zu sichern das man bei Bedarf nutzen kann.
    Oder halt auch so beim Spazieren gehen, wenn der Besitzer es schon offen läst sollte er auch nichts merken wenn es auf ein mal gesichert ist.
    Auf jeden Fall sollte es länger offen bleiben wie wenn einfach jeder darauf zugreifen kann.

    mfg
    Das sind keine Rechtschreibfehler, das ist Kreatives schreiben !

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