Zitat Zitat von Power-Sven Beitrag anzeigen
Verleumdung nach § 187 Strafgesetzbuch. Tolle Idee, wirklich. Zumindest für jemanden, der gerne vor das Jugendgericht möchte...

Mein Tipp: Bei uns gibt es Schulsprecher für sowas (bin ich mit drin) und einen Schülerrat, der von den Schulsprechern geleitet wird. Die Schulsprecher versuchen dann zuerst mit dem betroffenen Lehrer, wenn das fehlschlägt mit dem Abteilungsleiter und wenn alles nichts hilft mit der Schulleitung zu reden.

Ansonsten: Dienstaufsichtsbeschwerde. Siehe hier *klick*

EDIT: Schutzwall knacken? Nichts leichter als das. Versuch irgendwas rauszufinden, was ihn gefühlsmäßig zurückwirft. Z.B., wenn seine Katze gestorben war, dass Du ihm ein Bild einer Katze zeigst oder mit Kumpels in seiner Nähe darüber redest. Und wenn Du merkst, dass er "reagiert" versuchst Du mit ihm zu reden.
also würde gerne das "problem" selber in den griff nehmen, schliesslich hat man auch ausserhalb der schule mit solchen menschen zu tun.

das geht sehr tief in siene privatsphäre rein.
das problem ist, dass wenn ich versuche, seinen wall zu knacken, andem ich seine persöhnliche schwäche vorwerfe (welches ihm ja dann auch nah gehen müsste), dass er dann die strafe nur noch mehr erhöhen könnte. so müsste ich demnach ihn so "manipulieren", dass er danach nicht auf die idee kommt, alles zu verschlimmern.