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  1. #1
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    Standard Gefahr im Verzuge - Was darf durchsucht werden???

    Hallo,

    so Polizei steht vor der tür:
    Gefahr im verzuge : Hasudruchsuchung ohne richteriliche beschluss

    sooo in dem Beschluss geht ja dann auch was durchsucht werden DARF!!!

    und wie ist das dann bei Gefahr im verzuge???!!!
    Was dürfen sie durchsuchen!?

    MfG

  2. #2
    Bugbear Wurm
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    soweit ich das weis musst du der polizei keinen zutritt gewähren wenn sie keinen richterlichen beschluss haben wiederum wenn sie kommen und du dich denen quer stellst haben sie in ner halben stunde den beschluss dann dürfen sie alles durchsuchen

  3. #3
    Trojaner
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    kommt drauf an, den richterlichen beschluss, bekommt die polizei net so ohne weiteres. die müssen schon ein guten grund habn.

  4. #4
    W32.Klez
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    Standard

    Klar dürfen die auch ohne Beschluß durchsuchen , eben dann wenn Gefahr im Verzug ist (verdunklungsgfahr ...) allerdings muß dann der richterliche Beschluß innerhalb von 24 Stunden rückwirkend beantragt werden.

    Bei der Durchsuchung können die Beamten alle vom Verdächtigen genutzten Räume und Nebenräume durchsuchen, also alles.
    Prototyp Gottes

    Don´t feed the trolls

  5. #5
    CIH-Virus
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    Standard

    Hä auf deutsch können die machen was sie wollen ???

    Und sich dan einfach später den beschluss hollen ??

    Na super toller RechtsStaat ....

    Hab ichs richtig verstanden ? ^^

    mFg



    Te exue sue!


  6. #6
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    klar dürfen die ne dursuchung machen -.-

    sonst würd ich ja ned fragen

    Danke Alter-Ego.

    Werde mich morgen im gericht beim Staatsanwalt nochmal erkunden.

    Nein ich stehe nicht vor gericht.

  7. #7
    W32.FunLove
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    Es darf nur wenn bestimmte Punkte vorliegen dieses Eilantrag genutz werden. Computerkriminalität zählt wohl kaum dazu.

    Gefahrenbegriffe

    -Gefahr:

    eine konkrete Gefahr, das heißt eine Sachlage, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird

    -gegenwärtige Gefahr:

    eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht

    -erhebliche Gefahr:

    eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder der Bestand des Staates

    -Gefahr für Leib oder Leben:

    eine Gefahr, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht;

    -Gefahr im Verzuge:

    eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird

    --------------------------------

    Was dürfen sie durchsuchen?
    Alles was im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt ist!!!

    Quelle: Wikipedia

  8. #8
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    Standard

    wenn man keine ahnung hatt .....


    gefahr im verzuge = verdunklungsgefahr

    kann bei jeglichem tadbestand genutz werden indem es beweise gibt, die der angeklagte möglicherweise verschwinden lassen kann!

  9. #9
    Anfänger
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    Standard

    Wie wärs mal nach ganz oben schauen in der Kategorie "Rechtliches" wo dick mit rot und nem wichtig davor der Beitrag "Hausdurchsuchung" markiert ist. :wink:
    Und weil der Beitrag ziemlich lang ist und da einiges zu lesen dabei ist, ist ganz unten noch ein Video dran gehängt (für alle Lesefaulen, bietet außerdem noch zusätzliche Informationen), was eigentlich alle Fragen in dem Post hier schon vorher hätte klären sollen und der Post damit überflüssig gewesen wäre.

    Schönen Abend noch [/quote]

  10. #10
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    Standard

    da wird die frage nicht beantwortet

    ich kann stickys lesen -.-'

    ausserdem in dem Video des ich schon 6 mal gesehen habe wird behauptet:
    Das Gefahr im Verzuge so nichtmehr geht das die einfach durchsuchen können!

    Richter & Rechtsanwalt & Staatsanwaltschaft hatt mir heute was anderes gesagt

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