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  1. #1
    Linus Torvalds
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    Standard Rechtliche Info zum Thema "Rechnung per E-Mail"

    Die meisten Rechnungen die per E-Mail versandt werden sind von sogenannten "Abzocker-Seiten" die darauf vertrauen, dass Leute unter Druck und Drohungen die Rechnung sofort bezahlen. Bei diesen Seiten löst sich meistens das Problem durch ignorieren und warten, da meistens eine zweite E-mail gar nicht erst abgesendet wird.
    Auf Youtube gibt es viele Videos von Reportagen über dieses Thema; eins davon wäre dies.




    Ansonsten gilt für Rechnungen (per E-Mail) gilt folgendes:



    Kurzfassung:
    Es reicht meist nicht, eine Rechnung per E-mail zu senden. Digital verschickte Rechnungen werden bei Finanzamt/Gericht in der Regel nicht anerkannt. Und im Zweifelsfall kann der Kunde sich weigern zu zahlen; eine Rechnung muss eine Art Urkunde sein, und noch sind E-Mails und deren Anhänge (auch nach Ausdruck) nicht als Urkunde anerkannt.


    Langer Text:

    Die Rechnung muss in Schriftform vorliegen, d.h. eine Urkunde im üblichen Sinne sein. Genau hier wird es bei per E-Mail übersandten Rechnungen problematisch. E-Mails selber gelten nicht als Urkunde, selbst für den Fall, dass sie nach dem Empfang ausgedruckt werden.


    Eine elektronisch, d.h. meistens per E-Mail übermittelte Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt gem. § 14 Abs. 2, wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält. Dies ist regelmäßig bei heutzutage verschickten E-Mail-Rechnungen nicht der Fall.

    Eine Rückfrage bei der Oberfinanzdirektion Rostock hat ergeben, dass der Betriebsprüfer zwar nicht erkennen könne, ob die vorliegende Rechnung zunächst per E-Mail versandt worden ist und sodann ausgedruckt wird.

    Wenn der Betriebsprüfer jedoch erkennt, dass die Rechnung per E-Mail versandt worden ist, wird diese Rechnung nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Rostock jedenfalls nicht anerkannt.

    Dies ist um so problematischer, als das für den Fall, dass die E-Mail selbst ausgedruckt wird, diese meist auch als solche zu erkennen ist, da sie Absender, Empfänger und eine Betreffzeile enthält.

    Etwas anderes ist es, wenn die Rechnung als Anhang zu einer E-Mail versandt wird.

    Da per E-Mail übersandte Rechnungen ohne digitale Signatur somit nicht den Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen, hierzu jedoch seitens des leistenden Unternehmers eine Verpflichtung besteht, eine ordnungs-gemäße Rechnung abzureichen, empfehlen wir zur Zeit auf solche Rechnungen nicht zu zahlen. Bitten Sie das Unternehmen, eine schriftliche Rechnung oder eine Rechnung mit digitaler Signatur zu übersenden.



    Hier ist noch ein Text, der zu lang für das Forum wäre, aber sehr gut zum lesen ist!



    Quellen/lesenswerte Texte:
    http://online-marketing-praxis.de/ti...emailrech.php3 (langer Text)
    http://www.verbraucherzentrale-berli...?articleid=128
    http://www.it-recht-kanzlei.de/rechnung-email-fax.html
    http://www.youtube.com (-> "Rechnung per Email")
    http://www.ecin.de/news/2004/06/25/07220/index.html

  2. #2
    Fortgeschrittener
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    Standard

    Danke für die INfo. Wusste das zwar schon, aber das wird wohl endlich die Ganzen Threads "Bin ich dran? Muss ich zahlen" usw überflüssig machen.

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