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  1. #1
    Trojaner Avatar von Impi
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    Standard gefährliche Körperverletzung..

    Hi,
    letzte Woche kam es zu einem Vorfall den ich euch näher erläutern möchte und ich hoffe das ihr mir dazu eine Fragen beantworten könnt.
    Also drei Jugendliche, Person A(18), Person B(19) und Person C(17) wollten feiern gehen und haben im laufe des Abends ordentlich vorgetankt.
    Als sie das Haus verlassen kommt ihnen eine Gruppe Jugendlicher entgegen(ca 8-10 Mann).
    Person B kennt einige dieser Menschen und begrüßt diese per Handschlag, in der Zeit kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Person A und einem Mitglied der Gruppe. Person A gibt ihm darauf hin eine Kopfnuss und wird anschließend in einen Schwitzkasten genommen.
    Zu diesem Zeitpunkt bildete die Gruppe einen Kreis um Person A. Als Person B dies mitbekommen hat wollte er schlichten, da er Teile dieser Gruppe kante. Er ging in den Kreis und bekam ohne Vorwarnung einen Schlag auf den Kiefer, als Reaktion schleuderte Person B dem Angreifer 2 Fäuste entgegen und auch Person C griff ein und schlug zu.
    Im zuge dieser Schläge wurde der Person die Person B auf den Kiefer geschlagen hat die Nase gebrochen. Die Gruppe von 3 Person flüchtete darauf hin und wurde wenig später von der Polizei festgenommen.

    Zu meinen Fragen:
    Person A ,B und C waren stark Alkoholisiert
    Person A (1,3Promill)
    Person B (1,8Promill)
    und Person C ( 2,3 Promill)
    (auch bei der der anderen Gruppe war Alkohol im Spiel)
    wie wirkt sich das auf das Strafmaß aus?

    Person B fühlte sich mit der Situation überfordert da es dunkel war, er stark betrunken war, er in einem Kreis von Fremden stand und geschlagen wurde.
    Macht es Sinn auf Notweht zu plädieren?
    (Person B hat nich mitbekommen wie der Streit entstanden ist, er hat nur seinen Freund in einer Notlage gesehen)

    Person C hat mitbekommen das seine Freunde in Schwierigkeiten waren und hat aus diesem Grund zugeschlagen.

    Es ist nicht genau bekannt welche Faust dem Geschädigten die Nase gebrochen hat.
    Person C hatte bei der Polizeikontrolle frisches Blut an den Händen.

    Sollte es zu einer Verurteilung kommen,
    mit welchem Strafmaß hat Person A, B und C zu rechnen.
    Wird es ein Eintrag in das Führungszeugnis geben?
    Person A und B sind noch nie Polizeilich auffällig geworden.
    Person C ist Aktenkundig wegen gefährlicher Körperverletzung.
    Diese Anzeige wurde jedoch fallen gelassen.

    Ich hoffe ihr könnt mich so ein wenig aufklären,
    was auf Person A,B und C jetz zukommt.
    Mfg Impi

  2. #2
    + nouveau cabinet noire +
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    Standard

    Also,
    mit dem möglichen Strafmaß kenne ich mich nicht aus.

    Bei Person A könnte man einen Vorsatz erwirken sprich für Person A, die zuerst eine körperliche Reaktion ausgeführt hat.
    Person B und C haben ihren Freund A im Grunde genommen beschützt. Wobei letztendlich Person B in diesem Kreis eingeschlossen war. Insofern haben Person A und C die Person B geschützt.

    Man könnte insgesamt auf Notwehr setzen, jedoch ging die erste Handlung im Grunde von eurer Gruppe aus, verbale Streitigkeiten werden an dieser Stelle meiner Meinung nach nicht so gewertet.

    Jedoch wird die andere Gruppe, falls alle erfasst sind genau auf das gleiche setzen. Die werden sagen: "Die haben angefangen, wir haben uns nur in unserer Not gewehrt.". Das wird im Grunde euer Problem sein.

    Ich würde Euch dringend raten einen Anwalt aufzusuchen. So oder so vermute ich, dass keiner von euch straffrei aus der Sache raus kommt.

    Aber, das ist eine subjektive Meinung, insofern sucht euch einen vernünftigen Anwalt der Ahnung hat und euch nicht nur nach dem Mund redet ..

  3. #3
    Fortgeschrittener Avatar von dYnAm1c
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    Standard

    Man sollte da nochmal genau hingucken, 3 gegen 10? Wenn die Leute zu 10 sagen die haben angefangen wird denen keiner glauben das es Notwehr war.

  4. #4
    Richard Stallman
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    Standard

    Was soll der scheiß denn?
    Wenn Partei 1 doppelt so groß ist wie Partei 2, dann wird man Partei 1 deswegen nicht mehr glauben.
    Signatur hat Pause..


  5. #5
    Möööp! Avatar von Luckaffe
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    Standard

    Naja dYnAm1c, andersherum ist es doch sehr unglaubwürdig, dass 3 Leute auf ne Gruppe von 10 losgehen. Selbst wenn man besoffen ist, ist man nicht so blöd. Hat denn jemand aus der großen Gruppe anzeige erstattet oder etwas dergleichen? Oder kam das nur auf wegen der Polizeikontrolle?

    Mein BM-Profil
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  6. #6
    Fortgeschrittener Avatar von dYnAm1c
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    Standard

    Die Rechtslage in Deutschland ist doch sowieso totaler Humbuk.

  7. #7
    Trojaner Avatar von Impi
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    69

    Standard

    Gruppe 1 hat Strafanzeige erstattet Gruppe 2 wurde daraufhin kontrolliert 4 Haltestellen weiter.

  8. #8
    Game of Life -> Glider Avatar von framerunner
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    Standard

    Wenn man 10 Leuten gegenüber steht, frag ich mich, wie man so doof sein kann und dann ne Kopfnuss verteilt...

    Notwehr wird eher nicht ziehen, da Person A
    1. Angefangen hat
    2. Wohl genau wusste das die zweite Gruppe (die 8-10 Mann) in der Überzahl ist.
    (Da hält man gesunder weise eher "den Ball flach".)

    Wenn überhaupt, dann können B und C das versuchen.
    Den Teil:
    Person A gibt ihm darauf hin eine Kopfnuss und wird anschließend in einen Schwitzkasten genommen.
    Zu diesem Zeitpunkt bildete die Gruppe einen Kreis um Person A. Als Person B dies mitbekommen hat wollte er schlichten, da er Teile dieser Gruppe kante. Er ging in den Kreis und bekam ohne Vorwarnung einen Schlag auf den Kiefer, als Reaktion schleuderte Person B dem Angreifer 2 Fäuste entgegen und auch Person C griff ein und schlug zu.
    Würde ich fast so stehen lassen.
    (C griff ein weil er seinen Freunden helfen wollte)


    *Letzten endes bin ich kein Jurist!*
    Such dir (euch / deinen Kumpels) einen Anwalt. (wie schon erwähnt)

    Ansonsten mal ein Juraforum aufsuchen.
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    sysProfile: ID: 134752 - Samsa
    BM

    O_o Strangeness o_O

    Lust auf ein Rätsel?


  9. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    Shadowstyle (28.11.2010)

  10. #9
    NoClose Wurm Avatar von Tillidin
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    165

    Standard

    wenn ihr vorher keinerlei anzeigen hattet die mit körperverletzung zu tuhen hatten würd euch nix passieren
    die anzeigen würd ich zurück ziehen (is nur unnötige rennerei zum Gericht)
    *man sieht sich immer 2 mal im leben und das nächste mal seit ihr vllt 10 und die 3 ;-)*

    Mfg
    Tillidin 16:40

    in welcher Sprache willst du Programmieren?




    FireOfHate25 16:40

    na deutsch oder nich ^^?

    *Made my Day*

  11. #10
    I have a sloth! Avatar von h4XX0r-7
    Registriert seit
    20.02.2010
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    310

    Standard

    Also:

    A begann mit einer körperlichen Attacke (evtl. sogar aufgrund des Alkohols)
    --> würde eine Strafe bekommen
    --> evtl. verschärft aufgrund einer Straftat unter Alkoholeinfluss

    B griff ein, weil A angegriffen wurde, wurde danach selber angegriffen, bevor er irgendeine Aktion tätigte
    --> Notwehr (gilt auch, wenn man selbst einen anderen verteidigt)

    C griff ein, weil A und C angegriffen wurden
    --> Notwehr (aus selbigem Grund wie B)

    Notwehr auch deshalb, weil ihr 3 gegen 8 (bis 10) wart.
    Aus dem Grund (starke Überzahl) war es euch auch erlaubt, sofort zuzuschlagen, da ihr immer nur das mildeste Mittel zur Verteidigung benutzen dürft, jedoch kein Risiko eingehen müsst.

    Quellen: Polizei, Kampfkunstausbildung

    Post Scriptum:
    Rein theoretisch hättet ihr die ersten drei Personen totschlagen können und die nächsten 5 bewusstlos, sofern ihr vor Gesetz nicht als bewaffnet galtet (Waffen, Kampfausbildung,...).

    Jedoch auch hier "im Verhältnis"!
    Das heißt, wenn dich eine Person angreift, die ca. 18 Jahre alt ist und geschätzte 45kg wiegt, solltest du der nicht direkt den Schädel einschlagen
    Person B und C sollte ohne strafrechtlichen Konsequenzen (Strafen, Einträge,...) davonkommen, jedoch Person A nicht ganz, da sie zuerst handgreiflich wurde.

    Persönlich würde ich als Person A so aussagen:
    - alkohilisiert, den Begriff berauscht nicht vor Polizei/Gericht verwenden
    - eingeschüchtert aufgrund des Disputs und der Überzahl der Kontrahenten
    - Situation als Notsituation eingestuft
    - entsprechen gehandelt, aufgrund der Einschüchterung/wahrgenommenen Notsituation

    Grüße,
    h4XX0r-7



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