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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Neuling
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    ja! dürfen sie!
    nach öst./deutschem recht schließt du mit dem verkehrsbund einen konkludenten vertrag, indem du das öffentliche verkehrsmittel betrittst(bei der ubahn sind das ab den schranken der bereich)! das einsteigen entspricht einer konkludenten handlung und zeigt deinen willen, dass du mit dem verkehrsbund kontrahieren willst.

    NACH verlassen des bereiches, dürfen sie dich jedoch NICHT festhalten, sprich körperlich tätig werden, dass du stehenbleibst um deinen ausweis zu zeigen.

    sollte allerdings die polizei dabei sein, besteht ausweispflicht, und die dürfen natürlich unter gewissen voraussetzungen dich auch festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst/gewalt anwendest zb.
    *greetz*

  2. #2
    PDFTT_cr3w.jpg.exe Avatar von SFX
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    Zitat Zitat von deelishis Beitrag anzeigen
    NACH verlassen des bereiches, dürfen sie dich jedoch NICHT festhalten, sprich körperlich tätig werden, dass du stehenbleibst um deinen ausweis zu zeigen.
    Zitat Zitat von § 127
    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
    § 127 StPO
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  3. #3
    Neuling
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    Zitat Zitat von -SFX- Beitrag anzeigen
    lieber sfx du hast nicht weitergelesen....

    sollte allerdings die polizei dabei sein, besteht ausweispflicht, und die dürfen natürlich unter gewissen voraussetzungen dich auch festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst

    und die strafprozessordnung gilt nur für polizisten, nicht für fahrscheinkontrolleure!!!!!!....(letztere dürfen dich auch dann nicht festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst!!!)

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