ja! dürfen sie!
nach öst./deutschem recht schließt du mit dem verkehrsbund einen konkludenten vertrag, indem du das öffentliche verkehrsmittel betrittst(bei der ubahn sind das ab den schranken der bereich)! das einsteigen entspricht einer konkludenten handlung und zeigt deinen willen, dass du mit dem verkehrsbund kontrahieren willst.

NACH verlassen des bereiches, dürfen sie dich jedoch NICHT festhalten, sprich körperlich tätig werden, dass du stehenbleibst um deinen ausweis zu zeigen.

sollte allerdings die polizei dabei sein, besteht ausweispflicht, und die dürfen natürlich unter gewissen voraussetzungen dich auch festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst/gewalt anwendest zb.
*greetz*