Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat laut einem Bericht der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in dieser Woche vor der großen Strafkammer beim Landgericht Leipzig eine erste Anklage erhoben.

Betroffen ist davon einer der mutmaßlichen Betreiber der Video-Streaming-Plattform Kino.to. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft die Mittäterschaft an diesem Projekt vor. Konkret geht es diesbezüglich um gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle.

Eine Anklage gegen den vermeintlichen Drahtzieher hinter Kino.to, Dirk B., gibt es bislang noch nicht. In den kommenden Tagen sei allerdings damit zu rechnen, dass darüber von den zuständigen Stellen entschieden wird. Dies gilt auch für die restlichen Beschuldigten.

Mitte des Jahres hat die Kriminalpolizei die Online-Videothek Kino.to geschlossen und diverse Mitarbeiter des Angebots festgenommen. Nach wie vor ist beim Aufruf der Webseite ein Hinweis der Kriminalpolizei zu sehen: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

Die Kino.to-Betreiber haben die Inhalte bei ihrer Plattform nicht direkt auf der Webseite gespeichert, sondern auf Streamhoster verwiesen. Angeblich wurden zahlreiche dieser Streaming-Dienste von den Betreibern selbst gestartet.
Quelle: WinFuture