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  1. #1
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    Standard Kino.to: Staatsanwaltschaft erhebt erste Anklage

    Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat laut einem Bericht der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in dieser Woche vor der großen Strafkammer beim Landgericht Leipzig eine erste Anklage erhoben.

    Betroffen ist davon einer der mutmaßlichen Betreiber der Video-Streaming-Plattform Kino.to. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft die Mittäterschaft an diesem Projekt vor. Konkret geht es diesbezüglich um gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle.

    Eine Anklage gegen den vermeintlichen Drahtzieher hinter Kino.to, Dirk B., gibt es bislang noch nicht. In den kommenden Tagen sei allerdings damit zu rechnen, dass darüber von den zuständigen Stellen entschieden wird. Dies gilt auch für die restlichen Beschuldigten.

    Mitte des Jahres hat die Kriminalpolizei die Online-Videothek Kino.to geschlossen und diverse Mitarbeiter des Angebots festgenommen. Nach wie vor ist beim Aufruf der Webseite ein Hinweis der Kriminalpolizei zu sehen: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

    Die Kino.to-Betreiber haben die Inhalte bei ihrer Plattform nicht direkt auf der Webseite gespeichert, sondern auf Streamhoster verwiesen. Angeblich wurden zahlreiche dieser Streaming-Dienste von den Betreibern selbst gestartet.
    Quelle: WinFuture

  2. #2
    Diskordianischer Papst Avatar von ReiDC0Re
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    Da möcht ich eigentlich nur eins zu sagen.

    Der Hinweis auf der Website von Kino.to darf eigentlich gar nicht von der Kriminalpolizei sein. Da diese vom Rechtlichen Standpunkt aus gesehn den Inhalt der Seite gar nicht setzen/verändern darf!

    Sie dürfen Sie sperren aber mehr auch nicht. Denn sperren bedeutet hier Deutschland weit. Der Hinweis ist aber Weltweit zu sehen. Sollte es wirklich die Kriminalpolizei gewesen die das dort hingesetzt hat. Hätte diese schon jetz erhebliche Probleme...

    Von daher spielt WinFuture auch wieder mit einigen Details rum die höchstwahrscheinlich unwahr sind. Aber das ist in den Medien ja normal...

    Wers nicht glaubt möge seinen Anwalt fragen, oder jeden der seit einem Jahr Jura studiert. *nyan*

  3. #3
    BackNine Wurm
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    Der Inhalt des Webservers wurde auch nicht verändert. Die Domain wurde einfach auf einen Server des BKA umgeleitet.

  4. #4
    Alea Iacta Est Avatar von Ezi0
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    Die Köpfe von Kino.to haben noch zivilrechtliche Klagen zu erwarten, die einen Streitwert von 20.000 € pro Film hat!

    Sowas ist auch nur in unserem System möglich, Leute die den Fiskus Geld kosten, werden härter bestraft als diejenigen, die Leute öffentlich auf der Straße zusammenkloppen. Mich wundert es nicht, dass die Piraten in Berlin auf 9 % gekommen sind.

    Die Kripo hat nicht falsch gehandelt, sonst wäre die Meldung nicht heute noch zu lesen. Sie haben, wie mein VP schon gesagt hat, nur die Domain umgeleitet, nicht mehr.

    Gruß,

    Eltax

  5. #5
    Diskordianischer Papst Avatar von ReiDC0Re
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    Zitat Zitat von Eltax Beitrag anzeigen
    Die Kripo hat nicht falsch gehandelt, sonst wäre die Meldung nicht heute noch zu lesen. Sie haben, wie mein VP schon gesagt hat, nur die Domain umgeleitet, nicht mehr.

    Das gilt leider auch als Veränderung. Der Inhalt der Seite ist jeglicher egal welcher Form auf der Seite auf welche die Domain verwaist. Die Domain wurde zwar konfisziert, jedoch ist ihr derartiger Gebrauch verboten wenn ich nicht ganz dumm im Kopf bin.

    Die Server haben jedenfalls nichts damit zu tun. Es geht um den unter der Präsenz dargstellten Inhalt. Und nicht der Aufenthaltsort dieser...

  6. #6
    Trojaner Avatar von Horrorkid
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    Wenn die Verdächtigen aus Deutschland kommen, dann ist es schon legal, den Inhalt zu verändern bzw. die Domain umzuleiten. Nichts anderes machen die USA, wenn die mal wieder eine Domain konfiszieren, dieser Hinweis ist dann auch weltweit zu sehen.

    So long
    Horrorkid
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  7. #7
    Alea Iacta Est Avatar von Ezi0
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    Darüber scheiden sich die Geister. Das was du sagst habe ich auch schon öfter gelesen / gehört, aber, diese Meldung wäre nicht immernoch Online, und gehostet bei OVH, wenn die Meldung rechtswidrig wäre.

    Was aufjedenfall nicht richtig ist, dass ein Impressum und Kontaktdaten fehlen, die anderen Sachen kann ich nicht beurteilen, habe kein Jura studiert.

  8. #8
    Trojaner Avatar von Horrorkid
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    Was aufjedenfall nicht richtig ist, dass ein Impressum und Kontaktdaten fehlen, die anderen Sachen kann ich nicht beurteilen, habe kein Jura studiert.
    Jemand Bock, ne Abmahnung einzureichen? *gg
    Mein Tech-Blog: http://www.leetperium.de
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  9. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    td0s (20.10.2011)

  10. #9
    Anfänger
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    Laut meinem Wissen hat eine Seite das bereits schon versucht, mithilfe einer Abmahnung auf die fehlenden Impressum-Daten aufmerksam zu machen

  11. #10
    Stanley Jobson
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    Natürölich ist es nicht verboten, was die Polizei dort gemacht hat. Wer andere Meinung ist soll, bitte dies mit Hilfe des entsprechenden Gesetzes an diesen Beispiel subsumieren.
    Alles andere ist undiskutabel.
    Warum eigentlich sollte es Verboten sein? Wenn z.B. ein Wohnung versiegelt wird (z.B. wegen eines Mordfalls) steht da auch, dass die Wohung versiegelt ist und dass sie nicht betreten werden darf. Dies kann dan frein theoretisch auch jedes Schwein lesen. Und bei den Inhalt von KINO.TO handelte es sich ja um "illegalen" Inhalt laut der Gesetzgebung in der BRD (vgl.: Urheberrechtsgesetz). Und um eine Seite zu sperren, müssen sie ja nun mal den Inhalt verändern. Ob da nun steht die Seite wurde beschlagnahmt oder Die Seite ist nicht mehr erreichbar, ist Jacke wie Hose.
    Und wie gesagt bei der Se4ite handelt es sich um , laut BRD-Gesetzgebung, illegalen Inhalt. Wenn ein PC wegen KiPo beschlagnahmt wird, bekommt der Täter den PC ja wohl auch nicht mit den KiPo wieder, auch hier werden Daten verändert.
    Alles andere wäre ja auch absurd.



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