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Thema: InkassoBüro

  1. #1
    Anfänger
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    Standard InkassoBüro

    Moin

    Also es geht um folgendes:

    Mein kleiner Bruder (Jezt 14, zur angegeben Zeit 13 [Hat sich als 18 ausgegeben]) hat sich via Click&Buy bei Silkoradonline Silk gekauft. Hat das Geld auf dem c&b Acc ca. 2 Wochen nach Bestellung drauf gelassen, aber als die es dann nicht abgehoben haben, hat er das halt wieder zurückgezogen.
    Nun haben wir Post von einem Inkassobüro, die doch gern das Geld hätten + Zinsen. Aber die Rechnung stimmt vorn und hinten nicht!
    Denn er hat angeblich 3 mal Silk gekauft. Er hats aber nur einmal gekauft.
    Am 11.05.07, aber dennoch sind zwei Forderungen vom 12.05.07, sodass der Betrag auf 93,83€ hinausläuft (3mal Silk a 40€ sind aber 120 + Zinsen, würd also schonmal gar nicht hinkommen.)
    Ausserdem hat das Inkassobüro ihm 3 Mahnungen via EMail geschickt, die er aber nicht erhalten hat, denke ma die sind in den Spamordner gerutscht.

    So nun meine Fragen:
    1. Sind Mahnungen via EMail zulässig? (Denn die können ja in den Spamordner geraten)
    2. Muss er das übrhaupt bezahlen? Denn er war zur der 'Tatzeit' 13.
    3. Können die unsere Elter dafür irgentwie belangen?

    Danke schonmal im Vorraus.

  2. #2
    & Brain Avatar von P1NKY
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    Also ich habe auch schon meine Erfahrungen mit Inkasso gemacht und ich würde wenn das alles so stimmt wie du sagst erstmal nichts machen!Mahnungen per Email sind eh nicht die regel also sehr merkwürdig! Ich habe damals ein Schreiben geschickt wo ich meinen Standpunkt erklärt habe und als Schlusssatz, dass die sache für mich nun erledigt sei und weitere briefe würden von meinem anwalt beantwortet und damit wars das auch...
    ICQ :-> 322842

  3. #3
    Anfänger
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    Wie schon gesagt alles was via email kommt Ignorieren wen nun ein Brief kommt d.h. von dem Inkasso Büro dann solltest du langsam regiern.

    Wen er nur einen Acc gekauft hat dann solltest du dort gleiche eine Beschwerde einlegen!

    Die meisten Inkassobüros sind schweine ist so... die versuchen immer ein bisschen mehr rauszuholen wen die aber sehen das man sich wehrt dann hört man in den meisten fällen nix mehr von denen.

  4. #4
    SuperKnicksV2 Avatar von ice2k
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    hier mal was von WebWolf.. könnte dir sehr nützlich sein !

    Absender + Adresse

    Einschreiben mit Rückschein
    Anbieter
    + Adresse
    Ort und Datum

    Ihre unberechtigte Forderung – „Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich/meinen Sohn/meine Tochter geltend.

    Der angeblich mit Ihnen bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe nicht in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen solchen Vertrag nachträglich.
    Auch ist § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph, nicht anwendbar, da dieser sich nur auf Bargeschäfte bezieht und nur solche Geschäfte erfasst, für die das Taschengeld normalerweise zur Verfügung gestellt wird. Hierzu zählt nicht die hier von Ihnen geltend gemachte unberechtigte Forderung. Zudem liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

    Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Mein Sohn / Tochter hat diesen nicht bemerkt. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

    Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

    Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

    Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen


    (Unterschrift)
    “Nun, wir alle fürchten böse Menschen. Aber das Böse hat viele Gesichter und eins davon ist für mich das fürchterlichste; und das ist die Gleichgültigkeit guter Menschen”

  5. #5
    DateMake Dialer
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    bei kleiner bruder die geschichte kennen wir schon
    also was du gemacht hast war kein versehen sonder CCF das ist credit card fake(oder so^^) und das wird absichtlich über c&b gemacht und wenn du dein proxy benutzt is es deine schuld.
    naja mit nem schreiben hattest du trotzdem gute chancen da du minderjährig warst naja halt uns auf dem laufenden

  6. #6
    Linus Torvalds
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    1.Wie die anderen schon gesagt haben, E-mail-Abmahnungen gelten eigentlich gar nicht!

    2.Er ist/war unter 18 und damit nicht berechtigt einen Vertrag abzuschließen.Daher muss der Anbieter die "Ware" zurücknehmen, falls die Eltern es wollen.

    3.Die Eltern haben ihm das Geld zur freien Verfügung gestellt und er darf machen damit was er will.Er ist halt nur noch nicht berechtigt einen Vertrag abzuschließen, beziehungsweise größere Beträge einzukaufen. Da deine Eltern davon nichts wussten könnten sie rechtlich gesehen verlangen, dass der Verkäufer seine "Ware" zurücknimmt.

    Ich weiß ich wiederhole mich aber naja :roll:

  7. #7
    SuperKnicksV2 Avatar von ice2k
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    glaub mir die schicken nur "vorab" eine e-mail - Brief vom Anwalt ist sicher schon auf dem Weg zu ihm . Schließlich ist C&B nicht irgendein Porn Host
    “Nun, wir alle fürchten böse Menschen. Aber das Böse hat viele Gesichter und eins davon ist für mich das fürchterlichste; und das ist die Gleichgültigkeit guter Menschen”

  8. #8
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    @GummiBär: Nee, das was er gemacht hat, war so wies da steht, meinst du etwa wirklich ich wär 14? o.O

    Ccf ist ne andere Geschichte Vonner Schule aus mit Proxi


    Thx an die andern, vorallem icq2k, das wird bestimmt nützlich sein

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