Das ist mit die dümmste Scheiße die ich hier je gelesen hab.
Herzlichen Glückwunsch!
Das ist mit die dümmste Scheiße die ich hier je gelesen hab.
Herzlichen Glückwunsch!
Geändert von Spongshga (14.12.2011 um 17:36 Uhr)
FH'ler-WAREZ-ARCHIV
Ich bitte um Entschuldigung was meine Rechtschreibung angeht.
Inoffizielle JDownloader Addons, Plugins, Tools
Auch wenn ich stark anzweifle, dass die jede Nachricht mitloggen (viel zu hoher Speicherplatzverbrauch), kannst du davon ausgehen, dass sie IPs loggen. Und das ist ja auch gut so.
Nochmal, dazu braucht es keinen Anwalt. Eine einfache Anzeige reicht.Ein Anwalt kann dan durch Strafanzeige mittels Statsanwalt an deine IP Adresse und somit an deine Anschlusskennung / Anschrift kommen.
Der Aufwand ist ja relativ gering. Dennoch scheuen manche Leute den 20-minütigen Part auf der Wache.Es ist nur die frage ob es den Beteilichten Personen der Aufwand wert ist wegen nem Gamer Accound!
Es gibt weder einen Tatbestand namens "Betrügerische Absichten" noch einen namens "Betrugsversuch". Hier geht es schlicht und einfach um Betrug. Wie ich schon sagte.Du woltest ihm ja "Angeblich" Den Accound Abkaufen ergo ist es ne reine Auslegungssache und kann mit dem verdacht "Trügerrischer Absichten" bez Einfach "Betrugsversuch"
Auch das ist schwachsinn. Mit 14 Jahren ist man strafmündig und Eltern haften im Allgemeinen _nicht_ für ihre Kinder. Weder zivil- noch strafrechtlich.Wenn du selber noch Minderjährich bist fält es auf deine Eltern zurück
Bei Rechtsthemen sollte man vielleicht nicht einfach nur Posts sammeln wollen sondern auch ein paar _korrekte_ Fakten liefern.
Geiler Thread, lange schon nicht mehr so gelacht
Wenn du soviel schiss hast, warum hast du denn nicht schon mal dran gedacht ihm seinen Acc einfach wieder zu geben, ohne den zu versauen ?! ^^
@ocz: spast lass mir mein spass
Die Loggen auch die Narichten gerade die können sie dir immer wieder vorlegen als Beweise
- Das Datenaufkommen ist zwahr hoch, aber dan frag ich mich wie hoch muss sie bei der
Vorratsdatenspeicherrung gewesen sein nochmal ICQ gehört zu AOL.
Hmm ich frag mich nur woher ich das mit dem loggen weis ev fragste mal disse
Ich habe auch das Wort Tatbestand eher in Verbindung mit Betrug gemeint Trügerrische Absichten
ist der Hintergrund mir viel kein anderes Wort ein um Betrug in einer spielerrischen art darzustellen Betrug ist wenn ich ja Vorgebe nach A zu Handeln und aber am Ende mich für B entscheide bsp das verheimlichen eines Defecktes beim Autokauf der den Wert teutlich vermindert hätte wenn er Erwähnt wurden wäre etc blabla....
Mit 14 ist man nur teilweise Strafmündich!!! Stichwort: Minderjärichkeit Jeh nach Schaden müssen die für zahlen die augenscheinlich die Aufsicht verletzt haben die Eltern bis zum 18 Lebens.j über ihre kinder in gewisser weise haben
Oder was meinst du warum Eltern blechen müssen wenn söhnchin ihrgendwo was im Torrent Netz gezogen hat?
Stichwort: Schwäbender Vertrag / Vertragstauglichkeit ist ein Verkleichsmodel um bsp im Laden nen Handyvertrag zu bekommen muss man Volljährich sein zwecks der Haftbarkeit im Jugendalter ist man zwahr bis zu einem gewissen mase haftbar für sein handeln auch in dem Obigen falle aber wirklich Probleme bekommen die Eltern dank den in Blau
@Topic:
Spast mehr kann ich dazu nicht sargen xD
[B] Admin Service (Installation / Wartung / Dokumentation [S] Bezahlung
[S] Szene Jobbs
....
WHAT THE .....
Naja, spielerisch sehe ich das ganze nicht. Wenn du sagst "Ich zahle 30€ für diesen Account" und in wirklichkeit machst du dich damit aus dem Staub, ist das nunmal Betrug.
Falsch. Es gibt keine teilweise Strafmündigkeit. Mit 14 ist man schuldfähig und strafmündig.Mit 14 ist man nur teilweise Strafmündich!!! Stichwort: Minderjärichkeit
Auch falsch. Du bringst hier offensichtlich zivil- und strafrechtliche Aspekte durcheinander. Sowohl gegen Jugendliche, als auch gegen Kinder (also auch < 14J) könne zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Eventuell müssen die dann eben später beglichen werden. Was du mit Verletzung der Aufsichtspflicht meinst, ist nicht ganz so einfach (dazu sollte man mal einige Urteile durchgehen, da das Thema nicht ganz objektiv bewertbar ist). Sollten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (wovon bei so Computergeschichten im Allgemeinen nicht ausgegangen werden kann), so können sich daraus in der Tat Ansprüche des Geschädigten gegen die Aufsichtspflichtigen ergeben. Diese bestünden dann aber _neben_ den ursprünglichen Forderungen.Jeh nach Schaden müssen die für zahlen die augenscheinlich die Aufsicht verletzt haben die Eltern bis zum 18 Lebens.j über ihre kinder in gewisser weise haben
Ich zitiere mal vom OLG Frankfurt:Oder was meinst du warum Eltern blechen müssen wenn söhnchin ihrgendwo was im Torrent Netz gezogen hat?
Zitat von Beschluss vom 20.12.2007 11 W 58/07Du verwechselst scheinbar geschäfts- und schuldfähigkeit (das würde auch deine obigen Aussagen erklären). Die volle Geschäftsfähigkeit erreicht man tatsächlich erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Das hat mit unserem aktuellen Fall aber nur marginal etwas zu tun, da der implizit geschlossene Kaufvertrag zwar schwebend unwirksam war, das aber keinen Einfluss auf die Straftat hat.Stichwort: Schwäbender Vertrag / Vertragstauglichkeit
Per Gesetz: Nein. In der Realität: Ja.um bsp im Laden nen Handyvertrag zu bekommen muss man Volljährich sein
Geändert von ocz (14.12.2011 um 23:53 Uhr)
@Asmo
https://addons.mozilla.org/de/firefo...an-dictionary/
Ist nur gut gemeint
OT - Elite
Was ist daran schlimm ?
Ich verurteile ihn ja nicht, ich will ihm damit helfen.
OT - Elite