Was du hier von dir gibst, ist absoluter Schwachsinn.
Über keines der gennanten Medien ist eine Abmahnung automatisch gültig.
Bei der E-mail MUSS erstmal vom Versender ein MDR angefordert werden, die Anforderung dessen ist von beiden Seiten bedingt nachweisbar (logs)! Beim MDR gibt der MTA zurück, ob die E-mail dem Konto zugestellt werden konnte. Ohne diesen, hat die Abmahnende Seite keinen gültigen Nachweis, des Empfangs.
Auch per Post braucht er eine offizielle Empfangsbestätigung!
Per Telefon, müsste theorethisch das Gespräch aufgezeichnet werden, damit es gültig wäre. Das ist aber erstmal illegal, bis du dem zustimmst. Und wer macht das schon?
Letztendlich ist eine Abmahnung, aber auch erst dann gültig. Wenn der Anspruch geltend gemacht werden darf, über welchen die Abmahnung handelt. Spätestens bei der zweiten Abmahnung, sollte man dies eh an seinen Anwalt weiterleiten.
Und zum letzten Punkt!
Nur weil der Richter in Hamburg, dies beschlossen hat. Ist dies nicht automatisch eine Rechtsbekräftigung für Abmahnungen über e-mails. Da von dem besagten Richter (der höchstwahrscheinlich selber nicht wirklich soviel Ahnung hat, über was er da urteilt) keine Bedingungen festgelegt wurden und seine Aussage automatisch ohne Empfangsbestätigung, also OHNE Beweise gültig sein soll. So ist dieses Urteil aufjedenfall anzuzweifeln. Wobei da sowieso jeder Richter selber entscheidet. Sollte also das Urteil ohne eindeutig erbrachten Beweis wie MDR in nachweisbar echter Form entschieden werden. Sollte man das Urteil auf jedenfall anzweifeln und eine Revision fordern. Wo dann entsprechende Beweise auch vorhanden sein müssen! Eine e-mail im gesendet Kasten gehört nicht dazu. Allenfalls ist also eine Lesebestätigung von nöten, bzw ein echter MDR der ebenfalls von Seiten des Mail Providers nachweisbar ist.
Die Lesebestätigung wäre wohl am Eindeutigsten, da der Leser dieser beim zusenden sogar zustimmen muss. Jedenfalls wird jedes seriöse Unternehmen, das Einschreiben wählen und dieses zusätzlich in Rechnung stellen. Da hier bei annahme, diese 100% bestätigt ist.
Ein Urteil ohne Beweiskraft, ist ungültig. Wer sich dagegen nicht wehrt, ist selber schuld.
Doch das muss diese allerdings. Sie muss in hochdeutsch verfasst werden und hat auch bestimmte formale Pflichten zu erfüllen.




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